Prüfungen an prüfpflichtigen Anlagen und Betriebsmitteln
Vorschriften für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen einhalten.
Ihre Bertriebsmittel und prüfpflichtige Anlagen prüfen unsere Mitarbeitenden unter GxP-Aspekten für Sie.
Schutz gewährleisten
Risiko durch wiederkehrende Prüfungen minimieren
Immer wieder führen unbemerkte oder sichtbare Defekte an Arbeitsmitteln und Anlagen zu Unfällen. Durch konsequenten Schutz wäre dies vermeidbar. Denn für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verantwortlich. Laut diversen Vorschriften – unter anderem BetrSichV, TRBS, WHG, Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlage und Betriebsmittel (DGUV) – müssen Betriebsmittel und Anlagen fristgerecht Prüfungen durchlaufen. Die wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsgeräten muss spätestens alle sechs Jahre erfolgen. Für die Einhaltung dieser Frist sowie für die Instandhaltung und die Durchführung der Prüfung sind Sie als Unternehmer verantwortlich.
Beispiele:
- Druckbehälter (innere, äußere und Festigkeitsprüfung sowie Kälte- und Wärmepumpenanlagen)
- Leitungen unter Überdruck
- Druckgeräte
- Füllanlagen
- Lageranlagen
- Hebezeuge
- Flurförderzeuge
- Auffanggurte
- Anschlagmittel
- Tiefkühlgeräte
- Leitern und Tritte
- Krane
- Kettenzüge
- Sicherheitsventile
- Schlauchprüfungen
- Einrichtungen zur Anlagensicherheit (EzA)
- Laborabzüge
- Sicherheitsschränke
- Türen und Tore
Befähigung:
Wir halten eine Vielzahl von befähigten Personen vor. Welche Voraussetzungen die befähigte Person benötigt, hängt sehr stark von der Art und dem Umfang der durchzuführenden Prüfungen ab.
Sprechen Sie uns gerne an!
Arten der Prüfung (u. a.):
- Sichtkontrolle
- Funktionskontrolle
- Technische Prüfung
Prüfungen:
Prüfzeitpunkte für Arbeitsmittel, bei denen die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt sind:
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage
- wenn das Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die zu gefährlichen Situationen führen können
- nach den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen
- nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädigende Einflüsse auf die Sicherheit haben können
- nach Unfällen, Veränderungen, längere Nichtbenutzung oder Naturereignissen